Erläuterung Unfallopfer/Rollstuhlfahrer


Unsere fächerübergreifende Spezialisierung im Versicherungsrecht, Haftpflichtrecht sowie der Hilfsmittelversorgung einerseits sowie im Medizin- und Arzthaftungsrecht andererseits versetzt uns in die Lage, Unfallopfer in sämtlichen diesbezüglich relevanten Rechtsgebieten zu beraten und vertreten zu können.

Rechtsanwalt Thomas Reiche, LL.M.oec. ist selbst Rollstuhlfahrer und darüber hinaus Vertrauensanwalt des Deutschen Rollstuhlsportverbandes sowie der Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten und der Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten sowie des Olympiastützpunktes Rheinland.

Er ist daher vertraut mit der Hilfsmittelversorgung sowie darin erfahren, diesbezügliche Ansprüche gegenüber Kostenträgern und Gerichten durchzusetzen.

Rechtsanwältin Reiche ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Wenzel befasste sich bei ihrer vorherigen Tätigkeit  bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes schwerpunktmäßig mit dem Haftungsrecht.
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