Erläuterung Gesundheitsdienstleister

Rechtsanwältin Andrea Reiche ist zugleich Leiterin der Rechtsabteilung der Kliniken der Stadt Köln und dadurch mit sämtlichen Rechtsgebieten, die in der Regel von Gesundheitsdienstleistern nachgefragt werden, namentlich dem Medizinrecht und dem Arzthaftungsrecht, betraut. Andrea Reiche ist Fachanwältin für Medizinrecht. Darüber hinaus häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme vermag Rechtsanwältin Andrea Reiche als Fachanwältin für Arbeitsrecht ebenfalls kompetent zu lösen.

Rechtsanwalt Thomas Reiche, LL.M.oec., ist zugleich Magister im Wirtschaftsrecht und als solcher auf eben das Wirtschaftsrecht sowie das Versicherungsrecht spezialisiert. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht.

Nahezu das komplette Umfeld, in dem sich Gesundheitsdienstleister rechtlich bewegen, wird mithin von uns abgedeckt.

Unsere weitere Spezialisierung auch im Strafrecht ermöglicht es uns darüber hinaus, häufige im Zusammenhang mit der Arzthaftung stehende staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Ärzte und/oder Entscheider abzuwehren. Rechtsanwalt Thomas Reiche, LL.M.oec ist Fachanwalt für Strafrecht.