Mittelstandsberatung

Rechtsanwalt Thomas Reiche, LL.M.oec. hat sich bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Im Anschluss an einen Postgraduiertenstudiengang der Universität in Köln ist er seit 2004 befugt, den Titel Magister im Wirtschaftsrecht (LL.M.oec.) zu führen.

Seine Aufgabe in der Mittelstandsberatung sieht er darin, Mittelständlern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern in sämtlichen dort auftretenden Fragestellungen Hilfe bieten zu können. Dies wird unterstützt durch die Kompetenz Andrea Reiches im Arbeitsrecht. Frau Reiche ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Thomas Reiche ist als Fachanwalt für Strafrecht insbesondere spezialisiert im Wirtschaftsstrafrecht. Ferner ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Soweit Reiche Rechtsanwälte im hochdiversifizierten und -spezialisierten Wirtschaftsrecht gelegentlich keine erschöpfende Antwort geben können, werden entsprechende Spezialisten vermittelt.

Hier ist eine kostensparende frühzeitige richtige Weichenstellung gewährleistet.